Wir bieten folgende Leistungen an:

Vorbeugender und gebäudetechnischer Brandschutz

  • Beratung von Architekten und Fachplanern
  • Erstellen von wirtschaftlichen Brandschutzkonzepten
  • Fortschreibung von Brandschutzkonzepten
  • Erstellen von Brandschutznachweisen
  • Brandschutztechnische Schwachstellenanalyse im Bestand
  • Flucht- und Rettungswegpläne gem. ArbStättVO § 4 Absatz 4 DIN ISO 23601
  • Brandschutzordnung Teil A, B und C nach DIN 14096
  • Zimmerpläne
  • Brandlastenermittlung nach DIN 18230
  • Ausarbeiten von rechtssicheren Stellungnahmen
  • Bewertungen von Abweichungen im Rahmen von Verwendbarkeitsnachweisen
  • Brandschutztechnische Begehungen und Beratung
  • Überwachung auszuführender und ausgeführter Brandschutzarbeiten
  • Brandschutztechnische Baustellendokumentation
  • Abnahmebegleitung
  • Bewerten von Installationsschächten im Zusammenhang mit bauaufsichtlichen Anforderungen
  • Schutzzielerfüllung nach jeweils gültiger Landesbauordnung
  • Planung und Berechnung von natürlichen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen nach DIN 18232-2
  • Planung und Berechnung von maschinellen Rauch- und Wärmeabzugsanlagen nach DIN 18232-5
  • Beratung, Planung und Installation von Rauchwarnmelder nach DIN 14676

Brandschutzbeauftragter für Ihr Unternehmen

  • Stellung eines Brandschutzbeauftragten
Ihr Vorteile beim Einsatz eines externen Brandschutzbeauftragten:
  • Kompetenter Ansprechpartner für alle wichtigen Fragen im Bereich des Brandschutz
  • Neutrale und sachliche Kommunikation mit der Geschäftsführung bei brandschutztechnischen Belangen
  • Eigene Mitarbeiter stehen vollumfänglich für das Unternehmen zur Verfügung
  • Keine Kosten für Aus- und Weiterbildung
  • Koordination bei der Begehung von Brandschauen in Abstimmung mit der zuständigen Brandschutzbehörde oder deren Vertreter
  • Transparente Übersicht der erforderlichen Prüffristen und Dokumentationen von Wartungen der brandschutztechnischen Anlagen
  • Nachhaltung von Mangelbeseitigungen aus den Wartungsprotokollen
  • Optimale Beratung bei der Planung und Beschaffung von Brandschutzeirichtungen sowie bei Änderungen im Betriebsablauf

Der „Betriebsblindheit“  wird durch externe Brandschutzbeauftragte vorgebeugt!

Wartung und Instandhaltung

  • Sachkundeprüfung von Feuerschutzabschlüssen (Brandschutzklappen, Brandschutz-, Rauchschutzschutztüren)
  • Sachkundeprüfung von Feststellanlagen gemäß DIN VDE 14677
  • Sachkundeprüfung von Rauchwarnmelder gemäß DIN 14676